Rechtsprechung
BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang zurückzuführender Straftaten: naheliegende Wahrscheinlichkeit, Gesamtabwägung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 64 StGB
- Wolters Kluwer
Beschränken des Rechtsmittels wirksam auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Naheliegende Wahrscheinlichkeit der Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang zurückzuführender Straftaten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Beschränken des Rechtsmittels wirksam auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Naheliegende Wahrscheinlichkeit der Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang zurückzuführender Straftaten - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.04.2022 - 301 Js 425/21
- LG Aachen, 14.04.2022 - 69 KLs 20/21
- BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 243
- StV 2023, 461
- StV 2024, 251 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22
Dies erfordert eine umfassende Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 mwN), wobei sich Anhaltspunkte hierfür etwa aus der Persönlichkeit des Täters, seinem bisherigen Rauschmittelkonsum, seinem Vorleben und seinen Vorstrafen ergeben können (BGH NStZ-RR 2020, 170). - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22
Eine bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21). - BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der …
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22
Dies erfordert eine umfassende Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 mwN), wobei sich Anhaltspunkte hierfür etwa aus der Persönlichkeit des Täters, seinem bisherigen Rauschmittelkonsum, seinem Vorleben und seinen Vorstrafen ergeben können (BGH NStZ-RR 2020, 170).